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Richtlinien - Warenrücksendungen

www.exclusive-spirits.at - Pernod Ricard Austria GmbH

Allgemeine Vorgaben für Warenrücksendungen:

Warenrücksendungen/Retoursendungen sind generell freigemacht an PRA
zu senden – unfreie Warenretouren gehen automatisch an den Absender zurück. Etwaige durch automatisierte Rücksendungen anfallende Mehr- und Straf-Porti gehen zur Gänze zu Lasten des Absenders. Bei berechtigten Reklamationen wird dem Kunden das einmalige, einfache Transport-Porto zur Gänze rückerstattet. Um eine Rücksendeporto-Erstattung geltend zu machen, hat der Kunde/Absender den originalen Porto-Beleg vorzulegen (ggf. Fax, E-Mail-Faksimile). Im Zweifelsfall behält sich PRA vor, die Höhe des zu erstattenden Porto-Betrages analog der jeweils gültigen Tarif-Sätze der Österr. Post-AG festzusetzen.

Warenrücksendungen werden ausschließlich unter Vor-/Beilage aller erforderlichen
Rücksende-Dokumente bearbeitet.

Zwingend erforderliche Dokumente sind:

o Vollständig ausgefüllter Reklamations-Schein (online abrufbar)
o Rechnungs-Kopie (ggf. Fax-, E-Mail-Faksimile)

Bei fehlenden oder mangelhaften Rücksende-Dokumenten wird der Kunde von
PRA telefonisch/schriftlich (FAX, E-Mail) um Nachreichung ersucht. Als Nachreiche-Frist werden generell 10 Werktage ab Einlangen der Warenretoure festgelegt. Nach Ablauf der Nachreiche-Frist wird die Warenrücksendung UNFREI (Versandkosten zu Lasten des Kunden) an den Absender retourniert. Bei Annahmeverweigerung wird die reklamierte Ware deponiert – die Versandkosten werden PRA in Rechnung gestellt.

Warenrücksendungen/Reklamationen müssen spätestens 30 Tage ab
Übernahmedatum d. Warensendung bei PRA einlangen – Warenrücksendungen aus Aufträgen, bei denen diese Frist überschritten wird, werden ausnahmslos auf Kosten des Kunden an den Absender retour gesendet (ausgenommen Vertragsrücktritt, Transportschaden und Produktmängel, die im Rahmen der gesetzlich. Gewährleistung vom Hersteller in vollem Umfang auszugleichen sind).

Ursachen für Warenrücksendungen/Reklamationen

Als gerechtfertigte Reklamationsursachen im Sinne der Vertragsvereinbarung
anerkennt  PRA folgende Sachverhalte:

o Vertragsrücktritt
o Transportschaden
o Kommissionier-/Versand-Fehler
o Produktmängel/Produktionsfehler
Als ungerechtfertigte Reklamationsursachen im Sinne der Vertragsvereinbarung
betrachtet PRA folgende Sachverhalte:
o Geringfügige Abweichungen zwischen Produktabbildungen und den realen
Produkten
o Geringfügige, produktspezifische Abweichungen bei Geschmack, Farbe,
Geruch, etc. der Produkte, die sich innerhalb einer sachbezogen-üblichen,
vom Hersteller als tolerierbar definierten Schwankungsbreite bewegen

Nicht gerechtfertigte Warenrücksendungen werden dem Kunden auf eigene Kosten
retour gesendet. Die letztgültige Beurteilung darüber, ob eine Warenrücksendung
aus gerechtfertigten Gründen erfolgte, obliegt im Zweifelsfall allein PRA.

Verfahrensweise nach Reklamationsgrund

VERTRAGSRÜCKTRITT

Die im Zuge eines Vertragsrücktritts vom Kunden retournierte Ware muss spätestens
7 Werktage ab dem Datum der Warenübernahme bei PRA einlangen.

Die erforderlichen Rücksende-Dokumente sind beizulegen.

Die zurückgesendete Ware muss

o vollständig
o unversehrt
o original verpackt
o original verschlossen
o und allgemein wiederverkaufsfähig sein

Die letztgültige Beurteilung über die Wiederverkaufsfähigkeit der Ware obliegt dabei
allein PRA.

Nicht-verkaufsfähige Ware wird an den Kunden/Absender retourniert – eine
Erstattung des Warenwerts findet nicht statt – die Rücksendekosten trägt der Kunde.

Im Zuge der Rücksendung entstandene, transportverursachte Beschädigungen
gehen in vollem Umfang zu Lasten des Absenders – etwaige
Schadenersatzansprüche sind nicht gegen PRA, sonder ausschließlich
gegen den beauftragten Spediteur geltend zu machen. Derart transportbeschädigte
Ware wird nicht erstattet – eine Rücksendung erfolgt kostenpflichtig zu Lasten des
Kunden.

Bei positiv beschiedener Warenprüfung wird dem Kunden der volle Rechnungsbetrag
rückerstattet. Erstattung erfolgt in Gutschrift-Form mit Überweisung des Gutschrift-
Betrages auf ein vom Kunden zuvor namhaft gemachtes Konto (Bankverbindung).

TRANSPORTSCHADEN

Transportverursachte Beschädigungen sind vom Empfänger umgehend, spätestens
aber 3 Kalendertage nach erfolgter Warenübernahme an PRA zu melden.

Nach Ablauf von 3 Kalendertagen können Schadenersatzansprüche aus Transport-
Beschädigungen nicht mehr gegen PRA geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Meldefrist einlangende Transportschadens-Rücksendungen werden
ausnahmslos und auf Kosten des Kunden an den Absender retourniert.

Folgende Angaben sind bei der Meldung eines Transportschadens erforderlich:

o Art und Anzahl der beschädigten Artikel
o Art und Umfang der Beschädigung
o Zustand der Warenverpackung und der Umverpackung (Versandkarton)

Die beschädigte Ware und alle (beschädigten und unbeschädigten) Verpackungsteile
müssen zur Schadenprüfung am nächsten Postamt hinterlegt werden.

Transportbeschädigte Ware wird dem Kunden im Verhältnis 1:1 ersetzt – es erfolgt
generell keine finanzielle Abgeltung. Der Versand der Ersatzware erfolgt erst nach
endgültig abgeschlossener Schadensprüfung durch PRA.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den/die beauftragten
Spediteur(e) obliegt im Falle eines Transportschadens allein PRA – allfällige
Leistungen gehen zur Gänze an PRA.

Allfällige, über den reinen Warenwert hinausgehende Schadenersatzansprüche
können nicht geltend gemacht werden.

KOMMISSIONIER-/VERSAND-FEHLER

Ein Kommissionier-/Versand-Fehler muss spätestens 30 Kalendertage ab
Rechnungsdatum bei PRA geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser
Frist ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich bzw. wird ohne Prüfung des
Sachverhalts abgelehnt.

Als Kommissionierfehler im Sinne der Vertragsvereinbarung sind falsch verpackte
(vertauschte) Artikel, Fehlmengen und Überlieferungen.

Die erforderlichen Rücksende-Dokumente sind beizulegen.

Die zurückgesendete Ware muss

o vollständig
o unversehrt
o original verpackt
o original verschlossen
o und allgemein wiederverkaufsfähig sein

Die letztgültige Beurteilung über die Wiederverkaufsfähigkeit der Ware obliegt dabei
allein PRA.

Nicht verkaufsfähige Ware wird an den Kunden retourniert und – sofern sie aufgrund
einer Überlieferung noch nicht vollständig verrechnet wurde – mit getrennter
Rechnung an den Kunden endfakturiert. Die Kosten der Rücksendung trägt der
Kunde.

Im Zuge der Rücksendung entstandene, transportverursachte Beschädigungen
gehen in vollem Umfang zu Lasten des Absenders – etwaige
Schadenersatzansprüche sind nicht gegen PRA, sonder ausschließlich
gegen den beauftragten Spediteur geltend zu machen. Derart transportbeschädigte
Ware wird nicht erstattet – eine Rücksendung erfolgt kostenpflichtig zu Lasten des
Kunden.

Falschlieferungen werden analog der betreffenden Rechnung korrigiert – der
Versand der korrekten Ware erfolgt kostenfrei nach Einlangen der falsch gelieferten
Ware.

Fehlmengen werden nach erfolgter Prüfung kostenfrei nachgeliefert.

Überlieferungen können – sofern der Kunde die zuviel gelieferte Menge einbehalten
möchte – getrennt nachfakturiert werden.

Bei Vorliegen eines offenkundigen Versandfehlers wird dem Kunden - unter Vorlage
des Original-Beleges - das für die Warenrücksendung aufgewendete
Rücksendeporto erstattet.

Erstattung erfolgt in Gutschrift-Form mit Überweisung des Gutschrift-Betrages auf ein
vom Kunden zuvor namhaft gemachtes Konto (Bankverbindung).

Allfällige, über den reinen Warenwert hinausgehende Schadenersatzansprüche
können nicht geltend gemacht werden.


PRODUKTMÄNGEL/PRODUKTIONSFEHLER

Produktmängel/Produktionsfehler müssen laut den gesetzlichen Gewährleistungs-
Bestimmungen innerhalb von 2 Jahren ab Rechnungsdatum geltend gemacht
werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich bzw.
wird ohne Prüfung des Sachverhalts abgelehnt.

Als Produktmangel bzw. als Produktionsfehler im Sinne der Vertragsvereinbarung
und aller zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Bestimmungen sind sämtliche
Mängel an Produkt und Produktverpackung zu betrachten, die dazu geeignet sind,
die vom Hersteller/Verkäufer in Aussicht gestellte Produktqualität nachhaltig und
negativ zu verändern. Insbesondere anzuführen sind:

o Abweichende Füllmengen
o Mangelhafte Verschlüsse/Verkorkung/Versiegelung
o Druck- und Endfertigungsfehler (Etikette, Verpackungen, etc.)
o Geruchs-, Geschmacks-, Farbveränderungen

Die erforderlichen Rücksende-Dokumente sind beizulegen.

Die zurückgesendete Ware muss

o vollständig (Produkt, Produktverpackung, evt. Beilagen, etc.)
o und äußerlich unversehrt sein
o Bei Produktmangel-Reklamationen müssen im reklamierten Gebinde noch
mindestens ¾ (75%) der orig. Füllmenge vorhanden sein!
o Bei Füllmengen-Reklamtionen müssen die Gebinde original verschlossen
sein, defekte Versiegelungen/Verschlüsse/Verkorkungen dürfen nicht vom
Kunden verändert (geöffnet, aufgebrochen, etc.) werden

Ware, die nicht den oben genannten Kriterien entspricht, wird an den Kunden
retourniert - die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

Im Zuge der Rücksendung entstandene, transportverursachte Beschädigungen
gehen in vollem Umfang zu Lasten des Absenders – etwaige
Schadenersatzansprüche sind nicht gegen PRA, sonder ausschließlich
gegen den beauftragten Spediteur geltend zu machen. Derart transportbeschädigte
Ware wird nicht erstattet – eine Rücksendung erfolgt kostenpflichtig zu Lasten des
Kunden.

Ware mit Produktmängeln oder Produktionsfehlern wird dem Kunden im Verhältnis
1:1 ersetzt – es erfolgt generell keine finanzielle Abgeltung. Der Versand der
Ersatzware erfolgt kostenfrei nach abgeschlossener Prüfung durch PRA.

Bei Vorliegen eines offenkundigen Produktmangels/Produktionsfehlers wird dem
Kunden - unter Vorlage des Original-Beleges - das für die Warenrücksendung
aufgewendete Rücksendeporto erstattet.

Erstattung erfolgt in Gutschrift-Form mit Überweisung des Gutschrift-Betrages auf ein
vom Kunden zuvor namhaft gemachtes Konto (Bankverbindung).

Allfällige, über den reinen Warenwert hinausgehende Schadenersatzansprüche
können nicht geltend gemacht werden.